Wir haben etwas Interessantes für Sie - wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht:
Verwaltungen in der täglichen Arbeit bei der Miet- und WEG- Buchhaltung zu unterstützen.
Rechtssichere Jahresabschlüsse für WEG´s und Mietverwaltungen nach aktuellem Recht zu erstellen.
Mieten und Mietüberschüsse, auch bei Sondereigentumsverwaltungen, zu verbuchen.
Für unsere Kunden dezentral den gesamten Mahnverkehr bis zur III. Stufe bei fehlenden Hausgeldern, Rücklagen oder Mietzahlungen zu erledigen (inklusive Kontrolle, Erstellung der Mahnungen mit Versand per E-Mail und Post).
Die meisten Verwalter geben an, dass Ihnen das Thema Buchhaltung die meisten Ressourcen abverlangt. Neben dem ständigen Zeitdruck, bis zu einem bestimmten Termin
Abrechnungen fertigzustellen, sämtliche Rechtsprechungen für eine BGH-konforme Übersicht von Hausgeld und Rücklagen zu beachten und den immensen Personalsorgen in diesem Bereich, bleibt dieses
Thema meist auch beim Chef hängen.
Das muss nicht sein!
Für kleine und mittelgroße Verwaltungen haben wir einen rechtssicheren, zeit- und resourcensparenden Weg gefunden, wie Sie dieses Thema ohne Risiko bearbeiten
können. Und dieser Weg eröffnet Ihnen die Zeitfenster, die Sie benötigen, um neue Kunden zu gewinnen oder Bestandskunden zu begeistern. Sie als Hausverwalter müssen sich auf die Kernthemen
konzentrieren und delegierbare Aufgaben durch andere, kompetente Geschäftspartner erledigen lassen. Das Thema Buchhaltung ist eine Möglichkeit, diese Freiräume zu schaffen.
Idealsituation:
Sie öffnen jeden Tag die Post und prüfen die eingegangenen Buchungsbelege auf Ordnungsmäßigkeit und scannen die zuvor freigezeichneten Vorgänge in einem Schwung und
heftet diese Unterlagen ab. HIER endet für Sie die Buchhaltung!
Jetzt bearbeiten wir die eingegangen Rechnungen:
1. Kontieren
2. Buchen
3. Vorbereitung der elektronischen Zahlung
4. Vorstellung zur Freigabe durch den Kunden
5. elektronische Archivierung des Vorgangs
6. Ablage der elektronischen Datei
Zusätzlich erstellen wir Ihnen:
1. Auf Basis Ihrer Vorgaben, beschlussfähige Abrechnungen für Hausgeld- und Rücklagenzahlungen, inkl. aller gesetzlich vorgeschriebener Bestandteile einer
Abrechnung. Hierzu gehören auch die Haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG.
2. Wir verbuchen sämtliche Kreditoren und Debitorenvorgänge des Abrechnungsjahres in der Miet- als auch in der WEG-Verwaltung. Sollstellungen von Hausgeldern,
Mieten oder Rücklagenzuführungen nehmen wir automatisch vor. Auch SEV ist kein Problem.
3. Wir erstellen für Sie Vorlagen zum Wirtschaftsplan und BGH-konforme Rücklagenpläne, wir berechnen Sonderumlagen und erstellen sämtliche Anschreiben für die
Übersendung der Abrechnungsunterlagen.
4. Kostenverteilung nach beliebig vielen, frei definierbaren Verteilungsschlüsseln.
5. Wir bieten Ihnen ein Mahnwesen inkl. taggenauer Berechnung der Verzugszinsen inkl. Versand.
6. Als Dienstleister im Hintergrund wirken wir für Ihre Kunden unsichtbar.
7. Alle Abrechnungen und Buchungen sind rund um die Uhr in einem Dokumentenmanagementsystem abrufbar.
Zudem erhalten Sie durch uns:
1. Eine komplette Hausverwaltungssoftware (im Preis inkludiert - es kommen keine Zusatzkosten hinzu), die Sie vollumfänglich nutzen können.
2. Ein Online-Dokumentenmanagementsystem (keine Zusatzkosten)
3. Nachbuchen, Aufarbeiten von Vorjahren
3. Schulungen in der Anwendung der o.g. Programme für alle Mitarbeiter (online / telefonisch oder direkt Vorort beim Kunden).
Fazit:
Sie als Hausverwalter haben mehr Zeit, um sich „persönlicher“ um Ihre Kunden zu kümmern.
Sie als Hausverwalter können mehr Zeit in die Akquise von Neukunden investieren.
Ihre Buchhaltung ist auf dem aktuellen Stand, auch wenn der Geschäftsführer oder deren Mitarbeiter im Urlaub oder Krankenstand sind.
Klingt das interessant für Sie? Könnte dies eine Alternative für Sie sein?
Dann kontaktieren Sie uns.